Default Image

Hausratversicherung Schweiz

Die Schweizer sind bekannterweise überversichert. Pro Kopf und Jahr werden rund 7’000 Franken (Industrie eingeschlossen) für Versicherungen ausgegeben. Die Hausratversicherung ist in der Schweiz zwar nicht obligatorisch, aber auf jeden Fall zu empfehlen. Sie deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die im Alltag passieren können und versichert auch gegen Diebstahl vom Hausrat. Dabei gibt es eine Vielzahl von Zusatzversicherungen, die sie weiterführend schützen. 

  1. 1. Grundlagen Hausratversicherung 
  2. 2. Grundlagen Privathaftpflichtversicherung 
  3. 3. Andere Versicherungen 

1. Grundlagen Hausratversicherung 

Die Hausratversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch, aber fast jeder Haushalt halt sie. Sie versichert den Hausrat gegen sogenannte Elementarschäden oder Diebstahl im Haus. Der Hausrat bildet einen wesentlichen Teil des Privatvermögens eines Haushalts. Dazu gehören Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter und Wertsachen. Die genaue Abgrenzung erweist sich allerdings manchmal als schwierig. Daher ist im Zweifelsfall die Versicherungsagentur direkt anzufragen. Der Hausrat ist zum Neuwert versichert und erfährt somit in diesem Aspekt keinen Wertverlust. Wichtig ist, dass Sie den Wert des Hausrats, den Sie der Versicherung angegeben haben, regelmässig überprüfen. Sollten sie überversichert sein, bezahlen Sie zu viel Prämie. Eine Unterversicherung kann im Schadensfall zu Kürzungen führen. 
In der Regel deckt die Versicherung auch weitere Kosten und Umtriebe ab, die bei einem Schadensfall entstehen. Falls beispielsweise ein Wasserschaden entsteht, der das Wohnen zwischenzeitlich verunmöglicht, wird man für Hotelübernachtungen und die Reinigung der Möbel entschädigt. 
Bei der Hausratversicherung hat man einen Selbstbehalt, der zwischen 200 und 500 Franken liegt. Dieser wird im Schadensfall von der Schadenssumme abgezogen und muss vom Versicherten selbst getragen. Bei einer durchschnittlichen Versicherungssumme können mit Kosten zwischen 150 und 300 Franken gerechnet werden. 
Zu der Hausratversicherung existieren eine Vielzahl von Zusatzversicherungen, die je nach Aktivitäten und Besitz auch Sinn machen. Verbreitete Zusätze sind Gepäckversicherungen, Elektro- und Sportgeräte-Versicherung und Diebstahl auswärts. 

2. Grundlagen Privathaftpflichtversicherung 

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und kann im Unglücksfall grosse finanzielle Schäden vermeiden. Im Schweizer Strassenverkehr ist sie obligatorisch. Sie deckt gewollte und ungewollte Schäden an Personen und Gegenständen sowie daraus entstandene Vermögensschäden ab. Zusätzlich deckt die Versicherung Kosten, die bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter entstehen. Falls Personen, Tiere oder Sachen, für die Sie verantwortlich sind, Schaden verursachen, sind Sie ebenfalls geschützt. Diese ist besonders relevant für die Familie, Tierhalter und Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen. Für Drohnenbesitzer (Gewicht Fluggerät bis zu 30kg) ist die Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 1 Mio. Franken Pflicht. Auch für Fahrzeughalter ist die Haftpflichtversicherung obligatorisch.  

3. Andere Versicherungen 

Die Krankenversicherung ist eine weitere obligatorische Versicherung in der Schweiz. Sobald Sie in die Schweiz ziehen, haben Sie drei Monate Zeit, diese abzuschliessen. Dabei zahlen Sie jeden Monat eine Prämie an die Krankenkasse, erhalten aber im Gegenzug finanzielle Unterstützung bei einem Krankheitsfall. Kinder und Jugendliche haben tiefere Prämien und Personen mit geringen finanziellen Mitteln haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Die finanzielle Unterstützung funktioniert folgendermassen: Bei einem Krankheitsfall kommen zuerst Sie für die Kosten auf, bis Ihre Franchise erschöpft ist. Dann beginnen die Leistungen der Krankenkasse. Die Franchise kann der Versicherte selber auf gesetzlich vorgegebene Werte zwischen 300 und 2500 Franken (für Erwachsene) und 0 bis 600 Franken (für Kinder) festlegen. Grundsätzlich gilt, je höher die Franchise, desto niedriger ist der selber zu bezahlende Betrag. Der zweite Faktor ist der Selbstbehalt. In einem Krankheitsfall bezahlen Sie von den Kosten, die über die Franchise hinaus gehen einen Selbstbehalt von 10%. 
Eine weitere obligatorische Versicherung ist die Unfallversicherung. Diese schützt Sie bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Also Arbeitnehmer sind sie über Ihren Arbeitgeber versichert – auch gegen Nichtberufsunfälle. Selbstständige und nicht erwerbstätige Personen müssen sich im Rahmen der Krankenversicherung gegen Unfälle versichern. Die Versicherung deckt Heilkosten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen ab. 
Eine ebenfalls verbreitete Versicherung ist die Autoversicherung. Dabei unterscheidet man zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkasko-Variante sind nur Schäden abgedeckt, die weder Sie noch ein anderer Fahrzeuglenker verursacht haben. Darunter fallen Elementarschäden, Diebstahl, Raub, böswillige Beschädigungen sowie Wildunfälle und Marderschäden. Die Vollkaskoversicherung deckt alle Fälle der Teilkaskoversicherung und darüber hinaus Schäden and Ihrem Auto, die Sie selbst verursacht haben. Bei Neulenkern empfiehlt sich eine Vollkasko und bei Leasingfahrzeugen ist sie sogar Pflicht. Auch bei der Autoversicherung gibt es Zusätze wie Parkschaden und Glasversicherungen, die je nach Gebrauch durchaus Sinn machen.