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Gesetze zum Wohnen in der Schweiz

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an Ausländer/-innen und erlebt auch weiterhin eine konstant hohe Einwanderung. Jedoch fühlt sich ein grosser Teil der frisch Eingewanderten überfordert mit all den Richtlinien, Gesetzen, Versicherungen und Anmeldungen, die man tätigen muss. Ist die Schweiz ein Land der Bürokratie voller “Bünzlis”? Eher nicht. Dennoch gibt es einige wichtige Gesetze und Besonderheiten, die es zu beachten gilt. 

  1. 1. Zahlen zum Wohnen in der Schweiz 
  2. 2. Rechtliches zum Wohnen in der Schweiz 
  3. 3. Wohnungssuche in der Schweiz 

1. Zahlen zum Wohnen in der Schweiz 

Ein Grossteil der Schweizerinnen und Schweizer leben als Mieter in Mehrfamilienhäusern. Bei der letzten Umfrage Ende 2017 waren das rund 2.2 Millionen Haushalte. 1.4 Millionen leben in einer eigenen Immobilie, Tendenz steigend. Der durchschnittliche Schweizer Haushalt hat 99m2 Wohnfläche, wird von 2.2 Personen bewohnt und kostet diese 1322 Franken im Monat. Die Wohnfläche hat sich in den letzten 40 Jahren um 10% erhöht. Die Belegungsdichte, also wie viele Personen in einer Wohnung leben, hat sich seit 1970 von 2.9 auf 2.2 verringert. Das hängt auch damit zusammen, dass Leute anstatt als grosse Familie vermehrt wieder alleine wohnen. Besonders bei älteren Leuten und jungen Erwachsenen gibt es einen Trend, wieder alleine zu wohnen. 
Wie auch beim Lohn zeigt sich bei den Mietpreisen und Wohnungsgrössen ein markanter Unterschied zwischen Stadt und Land. Während in Zug der durchschnittliche Mietpreis bei über 1800 Franken liegt, bezahlt man im Jura im Schnitt gerade einmal 900 Franken. 

2. Rechtliches zum Wohnen in der Schweiz 

In der Schweiz beginnt die Bürokratie bereits vor dem eigentlichen Unterschreiben des Miet- oder Kaufvertrags in aller Regel muss man sich über ein Formular für eine Wohnung bewerben. Darin sind Information wie Alter, Zivilstand, Kinder, Beruf, Lohn, Aufenthaltsstatus und Haustiere vorzuweisen. Je nach Vermieter kann auch ein Auszug aus dem Betreibungsregister verlangt sein. Wurde die Bewerbung akzeptiert geht es an das Unterschreiben des Mietvertrags. Dabei wird häufig eine Mietkaution verlangt. Dieses Depot beträgt maximal drei Monatsmieten und wird auf den Namen des Mieters auf ein Bankkonto einbezahlt. Es dient in erster Linie als Absicherung des Vermieters, falls der Mieter den Mietzins nicht begleicht. Das Depot darf aber vom Vermieter auch in Anspruch genommen werden, falls der Mieter für Beschädigungen am Objekt verantwortlich ist. 
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss kann die Wohnung bezogen werden. Bei der Wohnungsübergabe prüfen Mieter und Vermieter gemeinsam den Zustand der Wohnung. Als Mieter hat man das Recht, in eine saubere und gut benutzbare Wohnung einzuziehen. Bei der Übergabe werden allfällige Mängel schriftlich festgehalten. 
Das sich im Laufe der Zeit eine gewisse Abnutzung zeigt, ist völlig normal. Bei grösseren Schäden ist auf jeden Fall der Vermieter oder Hauswart zu benachrichtigen. Kleinere Reparaturen oder Reinigungen muss der Mieter selber durchführen und auch bezahlen. Dabei lohnt sich aber auf jeden Fall eine Abklärung mit der Hausratsversicherung zu einer allfälligen Schadensdeckung. Falls durch Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten ein Teil der Wohnung nicht benutzbar ist, kann man als Mieter eine Mietzinsreduktion beantragen. 
Wenn man sich dann endlich in der neuen Wohnung eingelebt hat, gilt es weiterhin einige rechtliche Grundsätze zu beachten. In der Schweiz wird viel Wert daraufgelegt, dass das Zusammenleben reibungslos funktioniert und der gegenseitige Respekt gewahrt wird. Das Treppenhaus, die Waschküche und Abstellräume stehen allen Bewohnern zu Verfügung. Deshalb sollte man diese Räume nicht verstellen und sauber halten. Die Waschküche wird in vielen Wohnhäusern von allen Bewohnern benutzt. Üblicherweise werden jeder Wohnpartei gewisse Zeiten oder Tage zum Waschen zugeordnet. In neueren und grösseren Wohnungen ist manchmal ein Waschturm in der Wohnung vorhanden. Besonders in urbanen Regionen wird aber häufig aus Platzgründen drauf verzichtet. 
Sollten Sie eine längere Reise planen, kann es durchaus Sinn machen, Ihre Wohnung unterzuvermieten. Die Untermiete einer Wohnung ist in den meisten Fällen kein Problem, solange Sie vorhaben, zurückzukehren. Dennoch sollten Sie den Vermieter, am besten gleich mit dem Mietvertrag, informieren und sich bei der Weitervermietung an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten. Von Ihrem Untermieter sollten Sie nicht mehr Miete verlangen, als Sie selber bezahlen. Falls Sie dennoch mehr Miete verlangen, kann Ihnen der Vermieter kündigen und per Gesetz rückwirkend Ihre Gewinne einstreichen.  

3. Wohnungssuche in der Schweiz 

Die Suche nach einer Wohnung ist je nach Region sehr unterschiedlich. Während der Markt auf dem Land kleiner ist, kann es in den Städten zu langen Warteschlangen bei Wohnungsbesichtigungen kommen. Auch die Bewerbung gestaltet sich meist komplizierter und kompetitiver. 
Bei der Suche nach der Traumwohnung gibt es einiges zu beachten. Grundsätzlich sollte man sich vor der Suche Gedanken über Budget, Lage und Ausstattung machen. So neigt man während der Suche weniger zu Spontanentscheidungen. Die Mietkosten für die Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens betragen. Dabei gilt es auch, die Nebenkosten zu beachten. Je nach Vertrag kann der Vermieter diese über eine Akonto-Abrechnung in Rechnung stellen. Bei der Lage kann man besonders gut Einsparungen vornehmen. Muss die Wohnung wirklich im Zentrum von Zürich sein oder reicht auch ein Vorort? Wohnen an zentraler Lage geht ins Geld. Der Preisunterschied zwischen dem Zentrum und Vororten wie Stettbach und Altstetten beträgt für 2- bis 3-Zimmer-Wohnungen rund 600 Franken. Somit lohnt sich der Wohnsitz ausserhalb des Stadtzentrums auch unter Berücksichtigung der Pendelkosten und Steuern. Will man doch in einer Stadt wohnen, so bietet sich St. Gallen an. Die Ostschweizer Stadt profitiert von guten Bildungseinrichtungen, einem attraktiven Arbeitsmarkt und den tiefsten Mietkosten der 10 grossen Schweizer Städte. 
Für die Suche an sich bieten sich Onlineplattformen, soziale Netzwerke, aber auch das persönliche Netzwerk an. Online findet man im Handumdrehen eine Vielzahl von Immobilienplattformen. Viele Wohnungen werden auf mehreren Plattformen gleichzeitig angeboten. Fokussieren Sie sich also auf einige wenige Seiten und richten Sie sich dort ein Konto ein. So können Sie sich auch für Ihre Suchkriterien Benachrichtigungen einrichten und ohne viel Aufwand up-to-date bleiben. Auf Social Media finden sich häufig auch Ausschreibungen, die nicht auf den traditionellen Plattformen publiziert sind. Besonders wenn kurzfristig eine Wohnung frei wird, ist Social Media der erste Output. Dabei gibt es für jeden Kanton verschiedene Gruppen zu diesem Zweck. Wie auch bei der Jobsuche ist das eigene Netzwerk bei der Wohnungssuche nicht zu unterschätzen.

Sie haben schon eine Wohnung in Bern, möchten aber nach Zürich umziehen? Dann lesen Sie unsere Infoseite Umziehen in der Schweiz, um zu erfahren, wie Sie innerhalb der Schweiz den Wohnort in einen anderen Kanton verlegen, ohne dabei die Nerven zu verlieren.